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Lizenz und Aufsicht

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Zusammengefasst

Die Erlaubnisfrage ist der einzige Punkt in einem Testbericht, der sich eindeutig beantworten lässt, und gleichzeitig der am häufigsten falsch verstandene. Diese Seite erklärt, wer zuständig ist, was eine Erlaubnis umfasst, welche Register daran hängen und woran man eine Täuschung erkennt.

Thema
Lizenz
Stand
2026-10-29
Altersgrenze
ab 18

Ein Vertrag der Länder

Glücksspielrecht ist in Deutschland Ländersache. Geregelt wird es über einen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern, der seit Juli 2021 in der aktuellen Fassung gilt und erstmals erlaubt, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker unter Bedingungen anzubieten. Vorher war dieser Bereich bundesweit nicht erlaubnisfähig, und das erklärt, weshalb der Markt jung wirkt.

Die laufende Aufsicht liegt bei einer Behörde, die die Länder gemeinsam tragen und die von Halle an der Saale aus arbeitet, kurz GGL. Sie ist keine Bundesbehörde und kein Verbraucherschutzverein. Ihre Aufgaben sind Erlaubnisse, Aufsicht über die erlaubten Anbieter und Vorgehen gegen unerlaubte Angebote.

Was eine Erlaubnis abdeckt

Eine häufige Fehlannahme lautet, eine Erlaubnis sei ein Gütesiegel für ein ganzes Unternehmen. Tatsächlich bezieht sie sich auf eine bestimmte Spielform, und ein Anbieter kann für eine Form eine Erlaubnis haben und für eine andere nicht. Deshalb ist die Frage nie nur, ob ein Name im Verzeichnis steht, sondern auch, für welche Spielform.

Praktisch bedeutet das: Wer virtuelle Automatenspiele anbieten darf, darf deshalb keine Tische mit lebenden Croupiers betreiben. Wer Sportwetten anbietet, darf deshalb keine Automatenspiele stellen. Fällt in einem Angebot eine Spielform auf, die zur gelisteten Erlaubnis nicht passt, ist das ein ernsthafter Befund und kein Detail.

Spielformen und ihre Behandlung im deutschen Rahmen
SpielformIm Online-Bereich erlaubnisfähigBemerkung
Virtuelle Automatenspieleja, mit Einsatz- und TaktvorgabenDeckel bei einem Euro je Dreh
Online-Pokerja, als eigene Formeigene Erlaubnis, eigene Vorgaben
Sportwettenja, als eigene Formnicht in der Erlaubnis für Automatenspiel enthalten
Tische mit lebenden Croupiersnicht Teil der Erlaubnis für Automatenspielim erlaubten Automatenangebot nicht zu finden
Progressive Jackpotsnicht Teil des erlaubten Automatenspielsgemeinsame Gewinntöpfe fehlen
Lotteriengesondert geregelteigenes Regelwerk, eigene Veranstalter

Das Verzeichnis richtig lesen

Die Aufsicht veröffentlicht, welche Veranstalter eine Erlaubnis besitzen. Gelistet wird die juristische Firma, nicht der Markenname, unter dem ein Angebot auftritt. Da ein Unternehmen mehrere Marken führen kann, ist der erste Schritt immer die Suche nach der Firma im Fussbereich der Seite und in den Geschäftsbedingungen.

Redaktionelle Illustration: Ein Vertrag der Länder
Die Aufsicht veröffentlicht, welche Veranstalter eine Erlaubnis besitzen.

Zwei Lesefehler sind verbreitet. Der erste: einen Eintrag für eine Spielform auf alle Angebote derselben Marke zu übertragen. Der zweite: einen Eintrag für dauerhaft zu halten. Erlaubnisse können auslaufen, ausgesetzt oder entzogen werden, und ein Abgleich von vor einem halben Jahr ist deshalb keine Auskunft über heute.

Fehlt ein Eintrag, heisst das nicht zwangsläufig, dass jemand betrügt. Es heisst, dass die drei Schutzeinrichtungen des deutschen Rahmens für dieses Angebot nicht gelten und dass im Streitfall keine hiesige Stelle zuständig ist. Für eine Entscheidung reicht diese Information aus.

Die beiden Register im Hintergrund

Zum Rahmen gehören zwei zentrale Verfahren, die man als Spieler nur indirekt bemerkt. Das erste ist OASIS, das bundesweite Sperrregister. Wer dort eingetragen ist, kommt bei keinem erlaubten Veranstalter ins Spiel, online wie vor Ort, und ein Eintrag lässt sich selbst beantragen oder von Dritten anregen.

Das zweite ist LUGAS. Darüber wird geführt, wie viel eine Person im laufenden Kalendermonat eingezahlt hat, gerechnet über alle erlaubten Anbieter zusammen; die Grenze liegt bei 1000 Euro. Das Verfahren verhindert auch, dass jemand bei mehreren Häusern gleichzeitig spielt, und es ist der Grund, weshalb sich Limits nicht durch ein weiteres Konto aushebeln lassen.

Beide Register sind keine Zusatzleistung eines freundlichen Anbieters, sondern Pflichten. Ein Angebot ohne Anbindung an beide ist damit automatisch eines ohne deutsche Erlaubnis, und das lässt sich meist schon daran erkennen, dass von Limits und Sperren überhaupt nicht die Rede ist.

Was die Aufsicht gegen unerlaubte Angebote tun kann

Die Aufsicht ist nicht darauf beschränkt, Erlaubnisse zu erteilen. Der Staatsvertrag gibt ihr Mittel, gegen unerlaubtes Angebot vorzugehen: Sie kann es untersagen, sie kann Werbung dafür untersagen, und sie kann Massnahmen im Zahlungsverkehr ergreifen, um Zahlungsströme zu unterbrechen.

Für Spieler ist daran ein Punkt praktisch wichtig. Wenn ein Zahlungsweg zu einem unerlaubten Angebot plötzlich nicht mehr funktioniert, ist das kein technischer Zufall, und das Guthaben steckt dann in einer Struktur ohne zuständige Beschwerdestelle. Das ist das handfeste Risiko hinter einer Erlaubnisfrage, die vielen abstrakt vorkommt.

Steuern als Teil des Rahmens

Zum Regelwerk gehört eine Abgabe, die auf den Einsatz erhoben wird: 5,3 Prozent bei virtuellen Automatenspielen und beim Online-Poker, abzuführen vom Veranstalter. Sie erscheint auf keiner Abrechnung des Spielers und wird deshalb kaum wahrgenommen.

Mittelbar ist sie trotzdem spürbar. Eine Abgabe auf den Einsatz, nicht auf den Gewinn des Hauses, verändert die Rechnung eines Betreibers deutlich und damit den Spielraum, in dem Spiele eingestellt werden. Wer internationale Angebote vergleicht, sollte diesen Unterschied kennen, bevor er einem einzelnen Haus etwas vorwirft.

Siegel, Zertifikate, auswärtige Aufsichten

Auf Glücksspielseiten begegnen einem viele Zeichen, die wie ein Nachweis aussehen. Zur deutschen Erlaubnisfrage sagt keines von ihnen etwas. Die folgende Liste nennt die häufigsten; sie sind nicht alle wertlos, aber keines ersetzt den Abgleich im Verzeichnis.

Redaktionelle Illustration: Was eine Erlaubnis abdeckt
Auf Glücksspielseiten begegnen einem viele Zeichen, die wie ein Nachweis aussehen.
  • Grafische Siegel ohne Verweis auf eine zuständige Stelle
  • Prüfzeichen technischer Labore: betreffen Software, nicht die Erlaubnis
  • Hinweise auf eine Aufsicht eines anderen Staates: gelten dort, nicht hier
  • Mitgliedschaften in Verbänden: freiwillig und ohne behördliche Wirkung
  • Formulierungen wie geprüft, sicher oder reguliert ohne Angabe der Stelle
  • Auszeichnungen von Branchenveranstaltungen

Ein Zeichen kann echt sein und trotzdem die falsche Frage beantworten. Für die Erlaubnis in Deutschland zählt ausschliesslich das Verzeichnis der Länderaufsicht.

Der Beschwerdeweg

Wenn es zum Streit kommt, hängt alles an der Reihenfolge. Die Aufsicht ist keine erste Anlaufstelle und bearbeitet keine Eingaben, bei denen der Anbieter noch nicht befasst wurde. Sinnvoll ist deshalb ein Weg in Stufen, bei dem jede Stufe dokumentiert wird.

  1. Anliegen schriftlich beim Anbieter einreichen, mit Datum, Betrag und Vorgangsnummer
  2. Antwort als Datei sichern und eine angemessene Frist setzen
  3. Bei fehlender Reaktion eine förmliche Beschwerde beim Anbieter nachlegen
  4. Erst danach die Aufsicht einschalten und alle Unterlagen beifügen
  5. Bei Zahlungsfragen parallel die eigene Bank oder den Zahlungsdienst befragen

Häufige Fragen

Reicht eine Lizenz aus einem anderen EU-Staat für Deutschland aus?
Für das Angebot an Spieler in Deutschland ist die hiesige Erlaubnis maßgeblich. Eine Aufsicht eines anderen Staates beaufsichtigt dort und bietet keine Beschwerdestelle hierzulande. Ebenso fehlen dann die Anbindung an das bundesweite Sperrregister und die anbieterübergreifende Führung des Einzahlungsbudgets.
Woher weiss ich, für welche Spielform eine Erlaubnis gilt?
Das Verzeichnis der Länderaufsicht führt die Spielform mit. Deshalb ist der Abgleich zweistufig: erst die juristische Firma suchen, dann prüfen, welche Form dort genannt ist. Ein Angebot, das eine Spielform zeigt, die nicht zur gelisteten Erlaubnis passt, ist ein deutlicher Befund.
Kann eine Erlaubnis wieder wegfallen?
Ja. Erlaubnisse sind befristet oder mit Bedingungen verbunden und können ausgesetzt oder entzogen werden. Ein Abgleich, der ein halbes Jahr alt ist, taugt daher nicht als Auskunft über heute. Aus demselben Grund nennen wir auf diesen Seiten keinen Erlaubnisstand, sondern verweisen auf das Verzeichnis.
Was hat es mit der Zahlungssperre auf sich?
Der Staatsvertrag erlaubt der Aufsicht, gegen unerlaubtes Angebot auch über den Zahlungsverkehr vorzugehen. Für Spieler bedeutet das: Ein Zahlungsweg zu einem solchen Angebot kann unvermittelt ausfallen, und Guthaben steckt dann in einer Struktur, für die hier keine Stelle zuständig ist.
Bekomme ich von der Aufsicht mein Geld zurück?
Die Behörde ist keine Schlichtungsstelle für einzelne Zahlungen und spricht keine Geldleistungen zu. Sie beaufsichtigt Anbieter und geht gegen Verstösse vor. Eine Eingabe lohnt sich trotzdem, weil sie Verstösse sichtbar macht, aber sie ersetzt weder eine Beschwerde beim Anbieter noch gegebenenfalls den Zivilrechtsweg.
Warum fehlen in Deutschland Tische mit lebenden Croupiers?
Weil sie nicht Teil der Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele sind und im erlaubten Online-Angebot entsprechend nicht geführt werden. Wer sie in einem Angebot findet, das sich an Spieler in Deutschland richtet, hat damit einen der sichtbarsten Hinweise auf eine fehlende hiesige Erlaubnis.